Behandlungskosten

In unserer Praxis gibt es verschiedene Abrechnungsmodalitäten, die wir auch gerne bei Ihrem Praxistermin mit Ihnen persönlich und ausführlich erörtern!
Die Grundlage für die Behandlungskosten ist das Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH).
Da das Verzeichnis aus den 1980er Jahren stammt und die Honorarsätze nicht an die allgemeinen Teuerungsraten angepasst worden sind, arbeiten wir in unserer Praxis mit Sätzen oberhalb des GeBüH-Rahmens und Steigerungssätzen bei erhöhtem Zeitaufwand.
Dies ist unabhängig vom Erstattungsverhalten der jeweiligen Kasse oder des Tarifs.
Die privaten Krankenkassen erstatten die Rechnungen nach verschiedenen Leistungstabellen.
Bitte sehen Sie hierzu in Ihrem persönlichen Vertrag nach, ob Ihre Versicherung alle Heilpraktikerkosten übernimmt.
Die Behandlungsleistungen richten sich in Ihrem Interesse nach ihrer Notwendigkeit. Das Erstattungsverhalten der Versicherung sollte eine untergeordnete Rolle spielen und ist von Ihrem persönlichen Tarif abhängig. Je nachdem welche Versicherung/Tarif Sie abgeschlossen haben, kann es zu verschiedenen Erstattungen oder Selbstbehalten kommen.

Vor Ihrer Behandlung werden Therapieplan und die absehbaren/voraussichtlichen Kosten selbstverständlich mit Ihnen besprochen.
Sie erhalten auf Wunsch eine Rechnung für ihre private Versicherung/Beihilfe in Anlehnung/analog des GeBüH, jedoch zum Teil oberhalb des GeBüH-Rahmens (Steigerungssätze bei entsprechendem Zeitaufwand), die nicht immer vollumfänglich von der Versicherung erstattet werden.
Die Abrechnungssumme ist abhängig vom Zeitaufwand und der angewendeten Therapieverfahren.
Bitte haben Sie Verständnis, dass bei ggf. Ablehnung von Kostenübernahmen durch Ihre Versicherung keine zeitaufwendigen Gutachten oder Schreiben für Widersprüche durch uns erstellt werden.
Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, die Behandlungskosten ab einer gewissen Höhe steuermindernd geltend zu machen. Diesbezüglich berät Sie ihr Steuerberater.

Laborleistungen werden vom jeweiligen Labor direkt mit Ihnen abgerechnet, gerne besprechen wir in der Praxis welche Möglichkeiten es gibt und welche Kosten entstehen können. Es ist zu empfehlen, Labordiagnostik erst nach Ihrem ersten Beratungstermin in Auftrag zu geben, um für Sie möglicherweise unnötige Kosten zu vermeiden!

Wichtige Hinweise:
Vereinbarte Termine müssen mindestens 48 Stunden vorher abgesagt werden (Montagstermine entsprechend am Freitag), damit diese an andere Patienten vergeben werden können. Ansonsten entstehen Ihnen die entsprechenden Kosten (natürlich abzüglich der nicht verwendeten Materialien/Arzneien).
Mit Ihrer verbindlichen Terminvereinbarung erkennen Sie diese hier genannten Vereinbarungen an.


*Aufnahme der Krankengeschichte
** Info zur Anpassung der Beratungs- und Behandlungshonorare:
In den letzten Jahren haben wir leider erneut deutliche Anstiege im Preisniveau für diverse Betriebskosten zu verzeichnen und weitere Vorgaben der Praxisabrechnung und Dokumentation zu bewältigen.
Daher ist es nötig die Behandlungshonorare anzupassen. In der Praxis wird aufgrund der TSE (= technische Sicherheitseinrichtung) Verordnung (§ 146a AO und der KassenSichV) keine Barzahlung mehr durchgeführt!
Bitte beachten Sie diese Änderung in der Abrechnung für Ihre zukünftigen Terminreservierungen!